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Aus der Welt der Logistik

Lenk- und Ruhezeiten — warum der Fahrer nicht einfach weiterfährt

Lesezeit ca. 4 Minuten

„Kann der Fahrer nicht einfach noch eine Stunde dranhängen?" Diese Frage hören Disponenten und Spediteure regelmäßig. Die Antwort ist: Nein. Und das hat nichts mit fehlender Motivation oder schlechter Planung zu tun, sondern mit dem Gesetz.

Lenk- und Ruhezeiten gehören zu den am strengsten kontrollierten Vorschriften im europäischen Straßengüterverkehr. Sie existieren aus einem einfachen Grund: Ein übermüdeter Fahrer mit einem 40-Tonner auf der Autobahn ist eine Gefahr für alle.

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Die Regeln schützen nicht nur den Fahrer. Sie schützen jeden auf derselben Straße.

Die Grundregeln

Ein Fahrer darf maximal 4,5 Stunden am Stück fahren. Danach muss er eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Pause lässt sich aufteilen — erst 15 Minuten, dann 30 Minuten — aber die Reihenfolge ist vorgeschrieben. Andersherum geht es nicht.

Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden. Zweimal pro Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden — aber nicht öfter.

Pro Woche sind maximal 56 Lenkstunden erlaubt. Und in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen zusammen maximal 90 Stunden. Wenn ein Fahrer in einer Woche viel gefahren ist, muss er in der nächsten Woche zwangsläufig weniger fahren.

Die tägliche und wöchentliche Ruhezeit

Nach seinem Arbeitstag steht dem Fahrer eine Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden zu. Dreimal pro Woche darf er die tägliche Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzen — ohne Nachholpflicht.

Diese Ruhezeit ist nicht verhandelbar. Wenn ein Fahrer um 18:00 Uhr seine Schicht beendet, kann er frühestens um 05:00 Uhr am nächsten Morgen wieder losfahren. Nicht um 04:00 Uhr, auch wenn die Ladestelle dann schon bereit wäre.

Spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen muss eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 zusammenhängenden Stunden folgen. Jede zweite darf auf 24 Stunden verkürzt werden — die fehlenden Stunden müssen aber innerhalb von drei Wochen nachgeholt werden.

Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf der Fahrer nicht im LKW verbringen. Er muss in einer geeigneten Unterkunft sein — zu Hause oder im Hotel.

50 Kilometer vor dem Ziel — und der Fahrer muss anhalten.
Tourenplanung

Warum das Ihre Lieferung betrifft

All diese Regeln fließen direkt in die Tourenplanung ein. Wenn eine Tour von Minden nach München geplant wird — rund 600 Kilometer — dann zählt nicht nur die reine Fahrzeit. Gerade bei Express- und Sonderfahrten wird das zum entscheidenden Faktor. Es wird mit Pausenzeiten gerechnet, mit Wartezeiten an Lade- und Entladestellen, mit Verkehr und Baustellen. Und es muss sichergestellt sein, dass der Fahrer am Ende seiner Tour noch genug Lenkzeit übrig hat, um sicher anzukommen.

Wenn an einer Entladestelle etwas länger dauert als geplant, verschiebt sich nicht nur dieser eine Stopp. Es verschiebt sich die gesamte Resttour. Und wenn die verbleibende Lenkzeit nicht mehr reicht, muss der Fahrer seine Ruhezeit einlegen — auch wenn er nur noch 50 Kilometer vor dem Ziel steht.

Das ist einer der Gründe, warum Spediteure keine minutengenauen Lieferzeitpunkte garantieren können. Nicht weil sie nicht wollen, sondern weil der Fahrer nicht einfach weiterfahren darf.

Einer der am strengsten überwachten Berufe

Jeder LKW über 3,5 Tonnen muss mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Dieses Gerät zeichnet sekundengenau auf: wann der Fahrer fährt, wann er Pause macht, wann er andere Arbeit erledigt und wann er ruht.

Der Fahrer muss bei einer Kontrolle lückenlos nachweisen können, was er an jedem einzelnen Tag gemacht hat — und zwar für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage. Für jede Minute dieser 56 Tage muss eine Aufzeichnung vorliegen.

Smart TachographDie neueste Generation — der Smart Tachograph der zweiten Generation — kann von Kontrollbehörden im Vorbeifahren ausgelesen werden, ohne den LKW anzuhalten. Das geschieht automatisch und für den Fahrer unmerklich. Bei Auffälligkeiten wird das Fahrzeug gezielt kontrolliert.

Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche Daten zwei Jahre lang aufzubewahren. Ein Verstoß, der heute passiert, kann also noch in 23 Monaten geahndet werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder — nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Unternehmer.

Europaweit gültig, europaweit durchsetzbar

Die Lenk- und Ruhezeiten sind keine nationale Regelung, sondern gelten einheitlich in der gesamten EU. Ein Verstoß, der in Spanien begangen wird, kann in Deutschland geahndet werden — und umgekehrt.

Die Kontrollbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität — kurz BALM, mit Sitz in Köln. Neben dem BALM kontrollieren auch Polizei und Zoll die Einhaltung der Vorschriften auf der Straße.

Wenn eine Lieferung sich verzögert, weil der Fahrer Pause macht, ist das kein Zeichen schlechter Planung. Sondern dafür, dass die Regeln eingehalten werden.
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